Führungen

Erkunden Sie das Museum Burg Golling entweder selbstständig oder lassen Sie sich von unseren kompetenten Museumsguides auf einem Rundgang durch das Museum führen. Im Rahmen der verschiedenen Führungen können Sie in unsere Dauer- und Sonderausstellungen eintauchen, die Geschichte der Burg Golling entdecken oder exklusive Einblicke in das Museumsdepot erleben.

Gruppenführungen können Sie jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zur Ihrem Wunschtermin buchen. Gerne gehen wir dabei auf Ihre inhaltlichen Wünsche ein!

Für Anfragen und Buchungen stehen wir Ihnen unter office@museumgolling.at zur Verfügung.

Unsere Führungen

Audioguide

Audioguide

Sie möchten unsere Sonder- und Dauerausstellungen selbstständig und ohne eine Führung erkunden, aber dennoch nicht auf umfassende Informationen verzichten? Dann steht Ihnen unser Audioguide zur Verfügung, der bequem und hygienisch als App am privaten Smartphone genutzt werden kann. Die App ist kostenlos und kann auch nach Ihrem Besuch im Museum Burg Golling auf Ihrem Smartphone weiterhin genutzt werden.

Kostenloser Download unter: https://hearonymus.com

Reservierungs- und Stornobedingungen

(1) Führungen mit erforderlicher Anmeldung können bis spätestens einen Tag vor dem gewünschten Führungstermin während der jeweils aktuellen Öffnungszeiten des Museums gebucht werden.

(2) Eine gebuchte Führung kann bis spätestens 2 Tage vor dem Führungstermin kostenfrei in schriftlicher Form unter office@museumgolling.at storniert werden. Erfolgt eine spätere oder keine Stornierung wird eine Stornogebühr in der Höhe von 90% des gesamten Eintritts- und Führungspreises verrechnet. Die Verrechnung der Stornogebühr kann entfallen, sofern ein Ersatztermin verbindlich gebucht wird.

(3) Eine absehbare Verspätung ist dem Museum unverzüglich telefonisch unter +43 664 5321270 mitzuteilen. Erfolgt bis 20 min. nach dem gebuchten Führungstermin keine Benachrichtigung und kein Eintreffen der Besucher/innen, gilt die Führung als nicht wahrgenommen und es wird eine Stornogebühr in der Höhe von 90% des gesamten Eintritts- und Führungspreises verrechnet.

(4) Wird bei einer Führung die vorgegebene maximale Personenanzahl überschritten, wird die Besuchergruppe auf zwei Führungen aufgeteilt und es fallen die doppelten Führungspreise an.